Oft wird noch Formaldehyd als Bindemittel (Harnstoff-Formaldehydharz-verleimte „Spanplatten“) in Holzwerkstoffen und im Innenausbau sowie für Möbel, Tapeten, Lacke, Farben, Kleber, Spanplatten, Harnstoff-Formaldehyd-Ortschäume etc. verwendet. Dieser giftige Stoff kann dann noch jahrzehntelang aus den Möbeln ausgasen. Sind die Werkstoffe als Formaldehyd-frei deklariert, so wurden meist andere Bindemittel wie z.B. Polyurethan (PU) oder Polyvinylacetat (PVA) verwendet. Hier sind die allergen wirksamen Isocyanate zu beachten. Die Emissionsklasse E1 ist übrigens nicht Formaldehyd-frei sondern lediglich Formaldehyd-ärmer als alte, hochbelastete „Spanplatten“. Durch die geringere Luftwechselrate in Neubauten haben wir z.T. sogar höhere Konzentrationen von Formaldehyd in der Raumluft als in Altbauten.
Allerdings sind auch alternativ verwendete OSB-Platten bezüglich der Ausgasungen leicht flüchtiger Schadstoffe nicht unkritisch, wie nachfolgende Untersuchungen der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, Berlin, zeigen: „Bestimmung der VOC-Emissionen aus Grobspanplatten (OSB-Platten) und ihre Bewertung nach dem AgBB-Schema“ Wilke et al., UMID, 1/2013. Diese Studie zeigt, dass „[…] bei einer gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten nach dem AgBB-Schema viele OSB-Platten wegen zu hoher VOC-Emissionen durchfallen, insbesondere wegen zu hoher Emissionen ungesättigter Aldehyde.“
Die WHO hat Formaldehyd schon seit 2004 als krebserregend eingestuft und empfiehlt für Innenräume eine Konzentration von < 0,05 ppm. Die EU hat Formaldehyd erst 2014 laut EU Verordnung 605/2014 als krebserzeugend (Karzinogen Kategorie 1B) eingestuft und nach wie vor ist in Deutschland ein höherer Innenraum-Richtwert gültig als von der WHO empfohlen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat diesen Innenraum-Richtwert für Formaldehyd 2016 geändert: er beträgt nun 100 μg/m3 Raumluft und liegt somit niedriger als der bislang gültige Richtwert (120 μg/m3). Der Arbeitsplatz-Grenzwert (AGW) für Formaldehyd liegt wiederum bei 0,37 mg/m3 und ist in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 publiziert.
Symptome wie Reizungen der Augen, Atemwege und Schleimhäute, Augentränen, Husten, Kopfschmerzen u.v.m. wurden nach Formaldehyd Exposition beschrieben. Formaldehyd ist auch eines der häufigsten Berufsallergene: Die IgE-vermittelte Immunreaktion wird bei dauerhafter Inhalation ausgeprägt.
Glycole werden zunehmend als Lösemittel eingesetzt, welche zwar langsam ausgasen, aber gesundheitlich nicht unbedenklich sind.
Farben und Lacke enthalten oft Lösemittel (VOC) und Schwermetalle, während Dispersionsfarben (Wandfarben) häufig Isothiazolinone als Konservierungsmittel enthalten. Isothiazolinone haben eine allergisierende Wirkung und können auch nach dem Trocknen in die Raumluft ausdünsten. Sensibilisierte Personen können mit Allergien und Hautreizungen reagieren. Typische Symptome wie Schwellungen der Haut, Juckreiz und Ekzeme sind bekannt, aber auch Augenreizungen, Reizungen der Nasenschleimhaut, Kurzatmigkeit und Husten wurden als Symptome beschrieben.
Aus Fußböden, Auslegware, PVC, Parkettkleber, Fugenmassen etc. können Aldehyde, Weichmacher (Phthalate), Phenole, Styrole etc. ausgasen. Im Altbau können zusätzlich PAK und PCB in die Raumluft austreten.
Deckenverkleidungen, Dämmungen etc. in Altbauten können künstliche Mineralfasern (KMF) oder Asbest enthalten. Dachbalken, Holzfußböden, Holztreppen sind bis ca. 1989 sehr oft mit hochgiftigen Holzschutzmitteln wie PCP, DDT, Lindan behandelt worden.
Teppiche sind z.T. mit Pestiziden (z.B. Permethrine) behandelt. Polstermöbel können mit Flammschutzmitteln behandelt worden sein.
Auch bei der Sanierung oder Renovierung können diese Schadstoffe freigesetzt werden und eine Gesundheitsgefährdung darstellen.
Laserdrucker (Toner) erzeugen Feinstaub, welcher giftige Stoffe enthalten kann. Ein möglicher Zusammenhang zur Entstehung von Lungenkrebs wurde kürzlich von verschiedenen Medien ausführlich diskutiert und durch wissenschaftliche Studien unterstrichen. Auch hier wäre VORSORGLICHER GESUNDHEITSSCHUTZ gefordert. Siehe auch 'Publikationen über Innenraum-Schadstoffe'.
Nanopartikel kommen immer häufiger in Produkten für das tägliche Leben vor.
NEU: Risiko für Atemwegserkrankungen erhöht
In einer aktuellen Langzeitstudie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig wurde festgestellt, dass das Risiko für Atemwegserkrankungen (Husten, Bronchitis, Asthma) und Allergien bei Kindern signifikant um den Faktor 5 ansteigt, wenn während oder kurz nach der Schwangerschaft renoviert wurde (Verlegung von Fußböden, Laminat etc.). In den hier geschilderten Fällen konnten durch baubiologische Raumluft-Analysen diverse Innenraum-Schadstoffe, vornehmlich VOC, aber auch Pestizide, Flammschutzmittel und Weichmacher ermittelt werden, die in die Raumluft ausgasen. Diese Schadstoffe werden dann über die Atemluft aufgenommen. Aus diesem Grund rät das Zentrum für Umweltforschung Leipzig UFZ davon ab, während oder kurz nach der Schwangerschaft Laminat, Teppichböden oder Fußbodenbeläge neu zu verlegen. Die Konzentrationen dieser Schadstoffe seien "ausreichend, um das Risiko der Kleinkinder an Atemwegsbeschwerden zu erkranken, deutlich zu erhöhen".
Siehe auch "Umweltgifte im Bodenbelag", Deutschlandfunk (01/2015) sowie "Neuer Fußboden kann zu Atemproblemen bei Babys führen", Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ (12/2014)
Viele Schadstoffe gasen über Jahre aus Möbeln, Farben, Teppichen, Fussböden-Belägen, Kleingeräten oder Baustoffe im Wohnbereich aus:
Die Luft in Innenräumen ist oft stärker mit giftigen Substanzen belastet als die Außenluft.
Lassen Sie daher Ihre Raumluft durch das Sachverständigenbüro BAUBIOLOGIE DR. STAMER auf mögliche Schadstoff-Belastungen analysieren.
Nach einem Urteil des EuGH ist es seit Mitte Oktober 2016 nicht mehr möglich, an Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung ergänzende Anforderungen zu stellen, z.B. durch Prüfungen auf bestimmte Schadstoffe.
Das Umweltbundesamt (UBA) warnt diesbezüglich vor möglichen Risiken beim Bauen, Sanieren und Nutzen von Gebäuden. Mehr unter VDI-Nachrichten, 02/2017 www.vdi-nachrichten.com/Technik/Schutzluecke-Bauprodukten
„[…] Ohne eine transparente Produktkennzeichnung fallen Schadstoffe wie flüchtige organische Verbindungen (VOC) oft erst auf, wenn ein Gebäude bereits steht und die Bewohner sich beschweren. […]“ Quelle UBA, 07/2016
https://www.umweltbundesamt.de/themen/neues-baurecht-koennte-mensch-umwelt-gefaehrden
Daher plant die Bundesregierung „Gesundheitsstandards“ für Gebäude einführen. Allerdings müssten diese Standards dann in Gebäuden entsprechend überprüft werden.
Eine aktuelle Studie zeigt, dass Kohlendioxid (CO2) die geistige Leistungsfähigkeit schon bei relativ niedrigen Konzentrationen ab ca. 1000 ppm signifikant reduzieren kann (Satish et al., 2012). Das sind Raumluft-Werte, die in Schulen laut Umweltbundesamt (UBA, 2008) nicht selten seien: oft würden sogar Werte zwischen 2000-5000 ppm gemessen.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat für Innenräume einen Leitwert für CO2 von 1000 ppm als „Hygienisch unbedenklich“ eingestuft, während Werte über 1000 ppm bereits als „auffällig“ und Werte über 2000 ppm als „inakzeptabel“ gelten.
Daher sollten vorsorglich in Kitas, Schulen und an Büroarbeitsplätzen Raumluftmessungen mindestens bezüglich Kohlendioxid und möglichst auch für weitere leicht flüchtige Schadstoffe (VOC) durchgeführt werden. Die ermittelten Ergebnisse ermöglichen dann die Erstellung eines geeigneten Lüftungskonzeptes.
In Altbauten sind bis heute noch sehr häufig Altlasten aus den 1960-er bis 1980-er Jahren vorhanden, die ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen können. Beispielsweise sind Dachkonstruktionen in den alten Bundesländern vielfach mit Holzschutzmitteln wie Pentachlorphenol (PCP), Dichlofluanid und DDT unter dem Markennamen Xyladecor behandelt worden, während in den neuen Bundesländern bis 1989 (Übergangsfrist bis 1991) DDT und Lindan unter dem Namen Hylotox 59 verwendet wurde. Siehe auch: "Giftiger Holzschutz" ZDF Mediathek, 02/2016
Diese Altlasten können ggf. auch heute noch in hohen Konzentrationen nachgewiesen werden. Dies kann insbesondere bei der energetischen Sanierung betreffender älterer Bestandsbauten eine große gesundheitliche Rolle spielen, da z.B. durch neu eingebaute Unterspannbahnen und weitere Dampfdiffusions-bremsende Baustoffe bzw. Dämm-Materialien die Ablüftung der sehr langsam ausgasenden Schadstoffe (SVOC) ggf. verhindert oder deutlich verringert wird. Somit können diese bislang nach außen abgelüfteten Schadstoffe ggf. zu einer Innenraum-Schadstoffquelle für die Bewohner werden. Daher ist eine Überprüfung der möglichen Schadstoff-Kontamination vor einer energetischen Sanierung unbedingt anzuraten.
Das gleiche gilt auch für Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern (KMF). Diese sind gesundheitlich bedenklich (Alveolen-gängig) und unterliegen den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Oft wurden auch Bitumen- oder Teerpappen (‚Dachpappe‘) verbaut. Teerpappe kann polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten, die als krebserregend gelten.
Für all diejenigen, die nicht ohnehin schon Naturkosmetik benutzen, sich aber über hormonell wirksame Substanzen (Parabene) in Kosmetika informieren möchten, bietet der BUND kostenlos einen Kosmetik-Check online an: (https://www.bund.net/bund-app-toxfox). Diese Stoffe sind zudem noch allergen wirksam:
Lesen Sie mehr
Multi-walled carbon nanotubes induce oxidative stress and apoptosis in human lung cancer cell line-A549. Nanotoxicology 5, 195-207. R. K. Srivastava et al. (2011).
Handbuch der Umweltgifte. Klinische Umwelttoxikologie für die Praxis. Landsberg/Lech, ecomed, M. Daunderer (06/2006).
Is CO2 an indoor pollutant? Direct effects of low-to-moderate CO2 concentrations on human decision-making performance. Environ. Health Perspect. 120, 1671-7. U. Satish et al., (2012).
Indoor aerosol determination with respect to a soiling phenomenon in private residences. Environ. Sci. Technol. 47, 608-15. U.E. Fittschen, M. Santen, A. Rehmers, I. Durukan, M. Wesselmann (2013).
Prenatal VOC exposure and redecoration are related to wheezing in early infancy. Environment International 73, 393–401. Ulrich Franck, Annegret Weller, Stefan W. Röder, Gunda Herberth, Kristin M. Junge, Tibor Kohajda, Martin von Bergen, Ulrike Rolle-Kampczyk, Ulrike Diez, Michael Borte, Irina Lehmann (2014).
Rufen Sie uns hierzu gerne an: 04534 / 7279945